Die Ausbildung zum/zur Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Beendete Vollzeitschulpflicht
- Eignung für den Beruf (nachzuweisen durch ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein soll)
- bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch: Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung erfolgt in Vollzeitunterricht über zwei Jahre hinweg.
Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung nach der 11. Jahrgangsstufe abgeschlossen. Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst die Fächer
- Pflege und Betreuung
- Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung
Welche Fächer werden unterrichtet?
Allgemeinbildender Unterricht
Fach | Wochenstunden 10. Klasse | Wochenstunden 11. Klasse |
---|---|---|
Religionslehre | 2 | 1 |
Deutsch und Kommunikation | 3 | 2 |
Sozialkunde | 2 | 2 |
Sport | 1 | 2 |
Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht
Fach | Wochenstunden 10. Klasse | Wochenstunden 11. Klasse |
---|---|---|
Berufs- und Rechtskunde | 1 | 1 |
Grundlagen der Pflege und Betreuung | 6 | 5 |
Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung | 4 | 3 |
Pflege und Betreuung | 5 | 5 |
Hauswirtschaftliche Versorgung | 4 | 3 |
Sozialpflegerische Praxis
Fach | Wochenstunden 10. Klasse | Wochenstunden 11. Klasse |
---|---|---|
- in der Altenpflege | mind. 4 | |
- in der Krankenpflege | mind. 4 | |
- in weiteren sozialpflegerischen Tätigkeitsfeldern | mind. 4 |
Wie läuft die praktische Ausbildung ab?
Die fachpraktische Ausbildung wird als eintägiges Begleitpraktikum an Einrichtungen der Altenpflege, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen durchgeführt.
Welche Berufsabschlüsse kann ich erreichen?
Nach der 11. Jahrgangsstufe:
Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Staatlich geprüfte/r Pflegefachhelfer/in
Wie kann ich den Mittleren Schulabschluss erwerben?
Sie können den Mittleren Schulabschluss unter folgenden Voraussetzungen erreichen:
- Durchschnittsnote 3,00 oder besser im Abschlusszeugnis und
- ausreichende Englischkenntnisse (d. h. mindestens die Note 4 auf dem Niveau eines fünfjährigen aufsteigenden Unterrichts)