Staatliches Berufliches
Schulzentrum Ansbach-Triesdorf

Informationen zur Beschulung in BI-Klassen

Allgemeines

Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz? Wenn Sie berufsschulpflichtig sind, gibt es für Sie am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Ansbach, folgende Möglichkeiten Ihre Berufsschulpflicht zu erfüllen:

  • A. Sie melden sich möglichst bald an unseren Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege oder Sozialpflege an.
  • B. Sie melden sich für das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k) an.
  • C. Wenn Sie noch keine guten Deutschkenntnisse haben, melden Sie sich für die Berufsintegrations(vor)klasse an.
  • Ihre Ansprechpartnerin am BSZ Ansbach-Triesdorf ist Frau StDin Inge Bühler-Saal. Erreichbar per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch: 0981/488462-0.
  • Aufnahmebedingungen

  • 1. BVJ/k = Berufsvorbereitungsjahr kooperativ
  • Diese Schulart vermittelt Ihnen berufliche Orientierung, allgemeinbildende und berufsbezogene Kompetenzen, die für eine anschließende erfolgreiche Berufsausbildung erforderlich sind.
  • Beim BVJ/k arbeitet die Schule mit einem außerschulischen Kooperationspartner zusammen, der neben der Betreuung von Praktika auch einen Teil des Unterrichts und die sozialpädagogische Begleitung übernimmt.
  • Wird die Klasse erfolgreich abgeschlossen, ist die Berufsschulpflicht gem. Art. 39 BayEuG erfüllt.

  • 2. Innovatives ESF-Projekt: „Neustart-Klasse“
  • In diese Klasse werden Jugendliche mit besonderen persönlichen Problemlagen aufgenommen. Diese Klasse wird ebenfalls vollzeitschulisch durchgeführt. Auch hier arbeitet die Schule mit einem externen Kooperationspartner zusammen.
  • Wird die Klasse erfolgreich abgeschlossen, ist die Berufsschulpflicht gem. Art. 39 BayEuG erfüllt.

  • Wer wird in das BVJ/k (bzw. die Neustartklasse) aufgenommen?
  • Schülerinnen und Schüler, die
  • - mindestens 15 Jahre alt und nicht älter als 21 Jahre sind;
  • - berufsschulpflichtig sind
  • - kein Ausbildungsverhältnis haben
  • - ihre Ausbildung abgebrochen haben
  • - (k)einen Abschluss der Mittelschule haben
  • - noch keine konkreten Berufsvorstellungen haben
  • - mindestens 9 Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben
  • - im Landkreis Ansbach wohnen;
  • Ausnahmen sind: Wenn Sie in der Stadt oder im Umkreis Rothenburg/Dinkelsbühl wohnen, werden Sie dort unterrichtet;
  • wenn Sie in der Stadt Ansbach wohnen, besuchen die Berufsschule I in Ansbach.
  • Haben Sie Migrationshintergrund und geringe Deutschkenntnisse besuchen Sie die Berufsintegrations(vor)klassen am BSZ Ansbach-Triesdorf bzw. an der Berufsschule Rothenburg-Dinkelsbühl.

  • Berufsintegrations(vor)klassen
  • Sie besuchen diese Klassen, wenn Sie eine Förderung in der deutschen Sprache brauchen und zwischen 16 und 21 Jahre alt sind (Ausnahmefällen bis 25 Jahre). Dieses Angebot dürfen besonders auch junge Frauen nutzen.
  • Der Unterricht in diesen Klassen dient der intensiven Sprachförderung. Grundlegende allgemeinbildende und berufsvorbereitende Inhalte sowie Lerninhalte zur gesellschaftlichen Integration und Wertevermittlung werden unterrichtet.
  • Die Berufsintegrationsklassen zielen auf das Erreichen des B1-Niveaus ab. Zusätzlich bieten wir Unterricht zur Vorbereitung auf den Quali und die DSDI-Pro-Prüfungen an.
  • Wird die Klasse erfolgreich abgeschlossen, ist die Berufsschulpflicht nach Art. 39 BayEuG erfüllt.
  • Organisation des Unterrichts

  • Die Deutschklasse, die Berufsintegrationsvorklasse, die Berufsintegrationsklasse und das Berufsvorbereitungsjahr sind Vollzeitmaßnahmen, das bedeutet, dass Sie von montags bis freitags Unterricht haben - auch am Nachmittag.
  • In allen Berufsvorbereitungsklassen arbeiten wir eng mit mit den Lehrkräften unseres Kooperationspartners zusammen, dem Kolping Bildungszentrum Ansbach.
  • Was können Sie erreichen?
  • Bessere Chancen auf eine Ausbildung
  • berufsfeldbezogene Kenntnisse
  • Unterstützung bei der Berufswahl
  • Förderung Ihrer sozialen und persönlichen Kompetenzen
  • Bewerbungstraining
  • Berufsorientierung
  • Praktika zum Kennenlernen der Betriebe
  • bei guten Leistungen: Abschluss der Mittelschule
  • Teilnahme an der externen Quali-Prüfung
  • Ablegen der DSD-I-Pro-Prüfung
  • bei erfolgreichem Abschluss: Erfüllung der gesetzlich geforderten Berufsschulpflicht.
  • Zeugnisse und Abschlüsse

    Bescheinigungen:
    Die Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) erhalten zum Halbjahr und am Schuljahresende eine Bescheinigung.
    Erfolgreicher Abschluss der Berufsintegrationsklasse (BIK) und des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ):
    Die BIK und BVJ-Klasse ist mit Erfolg abgeschlossen, wenn der Unterricht regelmäßig besucht wurde. Außerdem darf in nicht mehr als zwei Fächern eine schlechtere Note als 4 erzielt worden sein. Notenausgleich KANN zugebilligt werden, wenn in nicht mehr als drei Fächern eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde und in mindestens zwei Fächern die Note 3 erreicht wurde (§45 BSO).
    Erfolgreicher Mittelschulabschluss:
    Die Berechtigung des erfolgreichen Mittelschulabschlusses wird verliehen, wenn die 11. Klasse (BIK) erfolgreich abgeschlossen wurde und in allen Fächern mindestens die Note 4 erreicht wurde. Notenausgleich KANN gewährt werden, wenn in nicht mehr als einem Fach eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde und in mindestens zwei Fächern die Note 3 erreicht wurde (§ 45 BSO).
    Die Berechtigung des erfolgreichen Mittelschulabschlusses wird nicht verliehen, wenn das Zeugnis anstelle einer Note den Vermerk „Entfällt mangels Leistungsnachweises“ enthält.
    Deutschniveau:
    Die Berufsintegrationsklasse zielt auf Erreichen des B1-Niveaus ab.
    Externe Quali-Prüfung und DSD-I-Pro-Prüfung:
    Im Schuljahr 2023/2024 bieten wir wieder Unterrichtseinheiten für die Vorbereitung auf die externe Quali-Prüfung und die DSD-I-Pro-Prüfung für besonders geeignete Schülerinnen und Schüler an.

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