Ein wichtiges Ziel unserer Lehrkräfte ist die Präventionsarbeit: Kriminalprävention, Integration unserer Schülerinnen und Schüler in unsere Gesellschaft und die Vermittlung von demokratischen Grundwerten des Rechtsstaates. Im Rahmen unseres Projekts zur Kriminalprävention besuchen unsere BIK- und BVJ-Klassen Gerichtsverhandlungen. Unterstützt werden wir hierbei von Frau Dr. Lehnberger, Direktorin des Amtsgerichts Ansbach. Bereits am 19.09.2024 nahm die Klasse BIKd an einer Gerichtsverhandlung teil: „Körperverletzung mit vier Zeugen“. Ein Vater ging auf einen - seiner Meinung nach - zu schnell fahrenden Autofahrer los. Er bekam eine Bewährungsstrafe, muss die Kosten des Verfahrens und zusätzlich 1500 Euro an den Verein „Kinderschicksale“ bezahlen.
Am 08.10.2024 wurde „Räuberischer Diebstahl“ verhandelt. Die BIKa nahm an dieser Verhandlung teil. Für die Schülerinnen und Schüler war es interessant, dass auch Laien als Richter ohne Robe (in diesem Fall zwei Schöffinnen) an der Verhandlung und an der Urteilsfindung beteiligt waren. Eine Frau hatte im Brückencenter Schuhe gestohlen. Da sie eine Schere in der Handtasche hatte, war dies kein einfacher Diebstahl mehr. Sie wurde zu 10 Monaten Freiheitsstrafe – auf 3 Jahre zur Bewährung – verurteilt und muss zusätzlich 60 Stunden soziale Arbeit leisten sowie die Kosten des Verfahrens tragen.
Am 16.10.2024 wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Polizeibeamte) mit 6 Zeugen verhandelt. Die BIKb nahm an dieser Verhandlung teil. Verwundert stellten die Schülerinnen und Schüler fest, dass der Angeklagte keinen Anwalt dabei hatte. Er verteidigte sich selbst, da er kein Geld für einen Anwalt besaß. Er hatte zwei Polizeibeamte beleidigt und bedroht sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Obwohl im Bundeszentralregister einige Strafen eingetragen waren, wurde er nur zu einer hohen Geldstrafe sowie 160 Arbeitsstunden verurteilt.
„Brandstiftung“ war das Thema der Gerichtsverhandlung, an dem die BIKc am 05.11.2024 teilnehmen durfte. Die Tat hatte öffentliches Interesse, denn der geständige Angeklagte hatte vor knapp einem Jahr eine geplante Asylunterkunft in Wassertrüdingen in Brand gesteckt und einen Schaden von über 30.000 Euro verursacht. Der Grund für die Brandstiftung konnte nicht herausgefunden werden. Um einen politischen Hintergrund auszuschließen ermittelte sogar der Verfassungsschutz. Der Täter wurde zu 2 Jahren Gefängnis, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, 8000 Euro, die an die Flüchtlingsberatung der Caritas bezahlt werden, verurteilt. Wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss wurde er zusätzlich mit 1000 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot bestraft. Die Kosten des Verfahrens muss er außerdem tragen.
Für die Schülerinnen und Schüler sind diese Gerichtsverfahren – trotz der Sprachbarriere – spannend und interessant. Sie sind oft froh, dass sie wieder nach Hause gehen können. Die Nachbesprechungen zeigen häufig, dass die Klassen strenger als der Richter / die Richterin urteilen würden.
Bericht und Fotos:
Claudia Geißler-Kraft, Lehrkraft BSZ Ansbach-Triesdorf,
Inge Bühler-Saal, StDin a. D.